Markenschutz – richtige Auswahl der Waren- und Dienstleistungsklassen bei der Markenanmeldung
Wir stellen immer wieder fest, dass bei der Markenanmeldung des öfteren Fehler gemacht werden.
Wichtig ist darauf zu achten, dass die Marke für die richtigen Waren/ Dienstleistungen angemeldet werden. Handelt es sich z.B. um eine Produktmarke, ist bei der Wahl der Waren/ Dienstleistungen der Augenmerk auf die passenden Waren zu legen. Sollen z.B. unter einer Produktmarke alkoholfreie Getränke vertrieben werden, welche mit der Marke gekennzeichnet werden sollen, ist im Warenverzeichnis die Klasse 32 auszuwählen. Werden dagegen z.B. Fremdprodukte (Fremdmarken) vertrieben – etwa über einen Online-Shop – ist die Klasse 35 mit den entsprechenden Einzelhandelsdienstleistungen im Zusammenhang mit Getränken auszuwählen. Werden hier Fehler gemacht, kann das zukünftig wegen nicht erfolgter rechtserhaltender Benutzung zu einem Verlust des Markenrechts führen.