Ein Unternehmen darf grundsätzlich Rabatt-Coupons seiner Mitbewerber einlösen.
Laut einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist es grundsätzlich nicht unlauter, wenn ein Unternehmen Rabatt-Coupons seiner Mitbewerber einlöst.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Drogeriemarktunternehmen damit geworben, dass in ihren Filialen Kunden 10%-Rabatt-Coupons von Mitbewerbern vorlegen und einen entsprechenden Rabatt auf den Einkauf erhalten können.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat diese Werbung unter dem Gesichtspunkt der gezielten Behinderung der anderen Drogeriemärkte angegriffen, jedoch ohne Erfolg.
Urteil vom 23. Juni 2016 – I ZR 137/15