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Markenschutz ÖSTERREICH

ÖSTERREICH

Österreich ist Mitglied des Madrider Markenschutzabkommens, des Protokolls zum Madrider Markenschutzabkommen und der Europäischen Union.

Markenschutz in Österreich erlangt man durch eine Internationale Registrierung mit Schutzwirkung für Österreich, durch die Registrierung einer Gemeinschaftsmarke oder einen nationalen Markenschutz in Österreich.

Nationaler Markenschutz entsteht durch Eintragung oder durch Verkehrsgeltung.

Verfahren der Markeneintragung (nationale Markenanmeldung)

Der Antrag wird beim Österreichischen Patentamt gestellt.

Ausländische Anmelder benötigen einen Inlandsvertreter. Die Vorlage einer einfachen Vollmacht reicht aus.

Jede Markenanmeldung wird auf die Einhaltung der Formalerfordernisse, auf Ähnlichkeit sowie auf Schutzausschließungsgründe geprüft.

Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung beträgt ca. 4 Monate.

Die Marke wird vor der Registereintragung im monatlich erscheinenden „Österreichischen Markenanzeiger“ veröffentlicht.

Widerspruch

Es gibt kein Widerspruchsverfahren.

Schutzdauer

Die Schutzdauer einer Marke beträgt 10 Jahre und kann immer wieder durch Zahlung einer Erneuerungsgebühr um weitere 10 Jahre verlängert werden

Amtliche Gebühren

Im Anmeldeverfahren sind

1. Die Anmeldung einer österreichischen Marke kostet 84 Euro. (einschließlich der Klassengebühr für bis zu 3 Klassen) Für jede weitere Waren- oder Dienstleistungsklasse ist eine weitere Klassengebühr von 21 Euro zu zahlen.

2. Für die Eintragung der Marke ist eine Schutzdauer-, Ausfertigungs- und Veröffentlichungsgebühr von 174 Euro zu zahlen. Diese Gebühr wird zurückerstattet, wenn die Markenanmeldung nicht zur Registrierung führt.
(Stand Feb. 2005)

Adresse

Österreichisches Patentamt
Dresdner Straße 87
1200 Wien

Tel. : +43 (1) 53424 0
Fax: +43 (1) 53424 535

Internet: http://www.patentamt.at/