Verwechslungsgefahr bei Aufnahme einer älteren Marke in ein jüngeres Zeichen
Der Bundesgerichtshof hat eine Verwechslungsgefahr zwischen der neu angemeldeten Wortmarke „Internationale Kneipp-Aktionstage“ und der älteren Widerspruchsmarke „KNEIPP“ bei bestehender Dienstleistungsidentität bejaht. Der Bundesgerichtshof hat hierzu ausgeführt, dass der Umstand, dass ein mit einer älteren...