Markenschutz.BIZ

Markenschutz & Kennzeichenschutz

Auf diesen Seiten haben wir Ihnen Informationen zum nationalen und internationalen Markenschutz zusammengestellt, angefangen bei der nationalen und internationalen Markenanmeldung bzw. Markenschutzerlangung bis hin zur Markenverteidigung bei Markenverletzung. Mit unserer mehr als 18jährigen Erfahrung im Bereich gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Kennzeichenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht) stehen wir Ihnen gerne auch beratend zur Seite.

Wir kümmern uns um Ihren Markenschutz, sei es eine Markenanmeldung für Deutschland. Ein Schwerpunkt liegt auf dem internationalen Markenschutz, (Stichworte IR-Marke, Unionsmarke, Auslandsmarke). Daneben stehen wir auch bei allen Fragen zum Schutz Ihres Firmennamens zur Verfügung. Im Falle einer Markenverletzung kümmern wir uns um Ihre Rechte. Rechtsanwalt Heymel ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und seit mehr als 20 Jahren auf die Bereiche Markenrecht, Kennzeichenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und IT-Recht spezialisiert. Ihre Heymel Anwaltskanzlei in Köln.

Markenschutz – sinnvoll?

Wenn Sie auf diese Seiten gekommen sind, beschäftigen Sie sich offensichtlich aktuell mit dem Thema Markenschutz. Der Markenschutz ist immer dann sinnvoll, wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung mit einem Kennzeichen als Hinweis auf die Herkunft versehen werden soll. Der Markenschutz sichert letztlich die eigenen Investitionen in Werbung und Marketing für ein Produkt oder eine Dienstleistung.

Wenn Sie eine Produktmarke oder ihren Firmennamen schützen, ihre Markenrechte verteidigen wollen, Probleme bei der Markenanmeldung haben, wegen Markenverletzung abgemahnt worden sind, haben wir Ihnen auf diesen Seiten verschiedene nützliche Informationen rund ums Thema Markenschutz zusammengestellt.

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Häufige Fragen zum Markenschutz

Markenschutz & Markenanmeldung

Den Markenschutz einer eingetragenen Marke erlangt man durch Anmeldung einer Marke. Für einen Markenschutz in Deutschland gibt es hierfür die deutsche Marke. Grundsätzlich können in Deutschland als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter, einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen, einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben oder Farbzusammenstellungen, geschützt werden.

Wesentliche Voraussetzung ist, dass die begehrte Marke geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Wird eine Marke eingetragen, so gilt der Markenschutz rückwirkend ab dem Tag der Anmeldung. Bei der Kollision gleicher oder ähnlicher Marken kommt es somit darauf an, welche den früheren Anmeldetag aufweist.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Markeneintragung ist die Unterscheidungskraft für die damit zu schützenden Waren und Dienstleistungen. Während das Wort „Apple“ beispielsweise ohne weitere Zusätze für „Äpfel“ als rein beschreibend abgelehnt werden würde, kann es für Schallplatten oder Computer durchaus unterscheidungs­kräftig sein. Fügt man weitere verfremdende Wortbestandteile in der Art von „Mr. Apple“ oder „Apple Planet“ hinzu, so kommt beispielsweise auch eine Eintragung für frisches Obst in Betracht.

Auch in Kombination mit graphischen Bestandteilen kann eine beschreibende Bezeichnung zum Bestandteil einer Markeneintragung werden. Fraglich ist jedoch, inwieweit daraus Rechte gegen die Nutzung des beschreibenden Wortes ohne oder mit anderen graphischen Bestandteilen durch andere hergeleitet werden können. Eine Wortmarke, die ohne zusätzliche graphische Elemente eine Eintragung erreicht, ist daher vorzugswürdig.

Die Registrierung einer Internetdomain begründet für sich allein noch kein Verbotsrecht des Inhabers gegen die Verwendung ähnlicher Namen. Dazu muss zumindest eine Benutzung der Domain im geschäftlichen Verkehr nachweisbar sein. Enthält der Domainname einen hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteil, so sollte zumindest eine Anmeldung dieses Bestandteils als Marke erwogen werden.

Das Deutsche Patent- und Markenamt berücksichtigt im Markenanmeldeverfahren keine vorbestehenden Rechte. Um das Risiko von Kollisionen mit bereits geschützten Kennzeichen zu bewerten, muss daher der Anmelder selbst mit einer Markenrecherche bzw. Firmennamenrecherche aktiv werden. In welchem Umfang recherchiert wird, richtet sich nach Art und Verwendungszweck der Marke.

In jedem Fall sollte nach etwaigen identischen Marken gesucht werden. Da Marken auch mit anderen Kennzeichenarten, wie zum Beispiel Unternehmensnamen, Domainnamen oder Werktiteln (z.B. Film, TV) kollidieren können, kann eine entsprechende Zusatzrecherche sinnvoll sein. Um hier die richtige Risiko- und Kosten/Nutzenbewertung vorzunehmen, ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Markenanwalt empfehlenswert.

Markenschutz & Markenüberwachung

Allein für den Schutzbereich Deutschland werden monatlich mehrere tausend Marken neu angemeldet. Beim EUIPO werden ebenfalls mehrere tausend Marken im Monat neu angemeldet.

Da weder das Deutsche Patent- und Markenamt noch das EUIPO und auch die meisten anderen Ämter keine älteren Rechte berücksichtigen, ist es ohne weiteres möglich, dass mehrere identische Marken für verschiedene Anmelder eingetragen werden. Eine professionelle Markenüberwachung gibt dem Markeninhaber eine regelmäßige und klare Auskunft darüber, ob seine Rechte gewahrt oder verletzt werden.

Die Überwachung bedeutet für den Markeninhaber die Sicherheit, auf identische oder ähnliche neu registrierte Marken hingewiesen zu werden. Ein rechtzeitig eingeleitetes Widerspruchsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt kann womöglich hohe Prozesskosten verhindern. Je nach Bedeutung und Stellenwert der Marke kommt auch eine vertiefte Wettbewerbsbeobachtung wie Handelsregister- oder Domainnamenüberwachung in Betracht.

Markenschutz & Markenbenutzung

Aus einer Marke, die nach ihrer Eintragung fünf oder mehr Jahre nicht benutzt wurde, können grundsätzlich keine Verbotsrechte mehr hergeleitet werden. Wurde sie nur für einen Teil der angemeldeten Waren und Dienstleistungen benutzt, sind die Verbotsrechte auf diesen Teil beschränkt. 

Zu beachten ist, dass die Benutzung der Marke grundsätzlich in der eingetragenen Form, d.h. mit dem eingetragenen Aussehen, zu erfolgen hat. Es kann daher kritisch sein, die Marke in abgewandelter Form zu benutzen. Erhebt die Gegenseite in einem streitigen Verfahren den Einwand mangelnder Benutzung, so muss der Markeninhaber gegebenenfalls anhand von Prospekten, Rechnungen etc. seine rechtserhaltende Benutzung belegen.

Markenschutz & Markenverteidigung

Verfügt man über einen Markenschutz, ist es wichtig, die Rechte gegen Verletzungen Dritter zu verteidigen. Wird die Markenverteidigung vernachlässigt, kann dies zu einer Verwässerung des eigenen Markenschutzes führen, bis hin zu einem Verlust des Markenschutzes.

Was gehört zu einer Markenverteidigung? Auf der einen Seite ist zu empfehlen, dass der Inhaber einer Marke eine Markenüberwachung durchführt. Darüber hinaus gehört auch eine Marktbeobachtung zu einer effektiven Markenverteidigung.

Erlangt man Kenntnis von Markenverletzungen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, hiergegen vorzugehen. Wurde beispielsweise eine neue Marke angemeldet, welche mit dem eigenen Markenrecht verwechslungsfähig ist, kann ein Widerspruch eingelegt werden. Ein Widerspruch vor dem Deutschen Patent- und Markenamt muss innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der betreffenden Marke eingereicht werden.

Gerade bei intensiven Markenverletzungshandlungen (z.B. umfangreicher Verkauf unter verwechslungsfähiger Marke) kann ein starkes Interesse an einem schnellstmöglichen Stopp bestehen. In solchen Fällen können Markenrechtsverletzungen mit einer einstweiligen Verfügung angegriffen werden. Zu beachten ist, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sehr kurzfristig ab Kenntnis von der Markenverletzung eingereicht werden muss.

Internationaler Markenschutz

Für einen internationalen Markenschutz gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der Markenschutz im Ausland kann zum einen über eine nationale Auslandsmarkenanmeldung erlangt werden. In den meisten Ländern lässt sich eine Marke anmelden, ohne dass der Anmelder dort einen Wohn- oder Geschäftssitz nachweisen muss. In der Regel wird allenfalls die Angabe eines Zustellungs-Bevollmächtigten mit Sitz in dem betreffenden Staat verlangt (z.B. eine dort ansässige Anwaltskanzlei).

Soll der Schutz einer Deutschen Marke auf mehrere ausländische Staaten erweitert werden, so ist es meistens einfacher und kostengünstiger, eine internationale Registrierung (IR-Marke) zu beantragen. Der Antrag kann über das Deutsche Patent- und Markenamt vermittelt werden und ist für viele Länder möglich, zu denen u.a. alle europäischen Staaten sowie zahlreiche osteuropäische und asiatische Staaten gehören.

Eine Unionmarke (vormals Gemeinschaftsmarke) gilt gleichzeitig in allen Beitrittsländern. Einer der Vorteile der Gemeinschaftsmarke liegt darin, dass hier mit dem EUIPO (vormals Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) in Alicante (Spanien) nur eine Behörde für die Prüfung zuständig ist, während bei einer IR-Marke sämtliche nationalen Markenämter den Schutzantrag eigenständig prüfen.

Auch reicht derzeit unter Umständen ein Benutzungsnachweis in nur einem Land aus, um die Gemeinschaftsmarke auch in den übrigen EU-Ländern aufrecht zu erhalten. Andererseits gefährdet ein einzelner Widerspruch die gesamte EU-Marke. Im Falle eines Unterliegens bleibt jedoch die Möglichkeit der Umwandlung in nationale Marken oder eine IR-Schutzausdehnung.

professionelles Markenmanagement für einen effektiven Markenschutz

Unternehmen, die sich und ihre Produkte konsequent und strategisch von ihren Wettbewerbern abgrenzen, können sich hierdurch erfolgreich bei Kunden, Lieferanten und auf dem Arbeitsmarkt positiv von ihren Mitbewerbern abheben. Marken schaffen Vertrauen. Marken sichern Werte.

Eine professionelle begleitende markenrechtliche Beratung hilft bei dem Aufbau der Markenstrategie und gewährleistet neben der Absicherung Ihrer Markenrechte auch die Sicherung Ihrer Werbeinvestitionen.

Markenschutz – Wir für Sie – kostenfreie Erstberatung

Als Anwaltskanzlei mit Sitz in Köln haben wir uns auf das Markenrecht spezialisiert und können hier mehr als 20 Jahre Berufserfahrung vorweisen. Wenn Sie Fragen zum Thema Markenschutz haben, stehen wir Ihnen bundesweit für eine Beratung zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 0221 – 29780954.